Ein Pfarramt für zwei Gemeinden

Die evangelisch-reformierten Kirchengemeinden Kachtenhausen und Stapelage-Müssen werden pfarramtlich verbunden

Kreis Lippe/Detmold. Sie bleiben als Kirchengemeinden rechtlich selbstständig, haben also weiterhin zwei Kirchenvorstände. Ab dem 1.Januar 2024 gibt es aber ein gemeinsames Pfarramt.

Die Lippische Landessynode hat diese pfarramtliche Verbindung der evangelisch-reformierten Kirchengemeinden Stapelage-Müssen und Kachtenhausen auf ihrer Tagung am Montag, 27. November, beschlossen.

Die beiden Pfarrer in Stapelage-Müssen, Holger Teßnow und Ulrich Wilkens, sollen ab dem 1. Januar mit zwei Stellen für beide Kirchengemeinden zuständig sein. Dem muss der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Kachtenhausen noch zustimmen.

Die halbe Stelle in Kachtenhausen ist derzeit vakant und wurde seit einiger Zeit bereits unter anderem von Stapelage-Müssen aus mit betreut.

Die Verbindung von Pfarrstellen kommt unter anderem in Betracht, wenn zwei Gemeinden zwar ihre rechtliche Selbständigkeit erhalten wollen, die Gemeindegliederzahl aber so gering ist, dass dauerhaft eine Besetzung mit einer Pfarrstelle mit einem vollen Dienstumfang nicht in Frage kommt. Dies trifft auf die Kirchengemeinde Kachtenhausen mit aktuell 1.424 Gemeindegliedern zu.

Für reformierte Kirchengemeinden gilt der Pfarrstellenschlüssel 1:2.500.  Die Kirchengemeinde Stapelage-Müssen hat derzeit 2.817 Gemeindemitglieder.

 

Weitere Infos zur Lippischen Landeskirche:

Rund 136.000 Gemeindeglieder
65 reformierte und lutherische Gemeinden (54 ref., 10 luth., 1 ev.*)
4 reformierte und 1 lutherische Klasse
57 Synodale
Weitere Infos u.a. zu Struktur und Finanzen:

www.lippische-landeskirche.de/transparenz
 

*  Lockhausen-Ahmsen ist eine evangelische Kirchengemeinde mit Mitgliedschaft in der reformierten Klasse West und in der Lutherischen Klasse.

 

Die Verhandlungen der Lippischen Landessynode am 28. November können über www.lippische-landeskirche.de mitverfolgt werden.

28.11.2023