Umgehend und umsichtig reagieren

Erste Bilanz der Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung

Rheinland/Westfalen/Lippe. Eine erste Bilanz hat die kirchlich-diakonische Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (FUVSS) in Düsseldorf gezogen. Die vom Diakonischen Werk Rheinland-Westfalen-Lippe, der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) und der Lippischen Landeskirche getragene zentrale Anlaufstelle hat ihre Arbeit Anfang 2013 aufgenommen.

Ein Schwerpunkt ist die Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung des Leids, das Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie widerfahren ist. Vor einigen Jahren war bekannt geworden, dass Kinder und Jugendliche auch in evangelischen Heimen hauptsächlich in den Fünfziger- und Sechzigerjahren Gewalt erleiden mussten. Seitdem haben sich 142 ehemalige Heimkinder und andere Opfer sexualisierter Gewalt an die Fachstelle gewandt. Davon erhielten 139 eine Geldzahlung von jeweils 5.000 Euro in Anerkennung des erlittenen Leids. „Wir tragen als Kirche und Diakonie Verantwortung für institutionelles Versagen und das dadurch verursachte Leid – auch wenn es sich nicht juristisch oder personell festmachen lässt“, sagt dazu Oberkirchenrätin Doris Damke von der EKvW. „Dieses Leid lässt sich nicht entschädigen und nicht wiedergutmachen. Es geht darum, die Opfer ernst zu nehmen, anzuerkennen und ihr Schicksal zu würdigen. Die Geldzahlung hat Symbolcharakter.“ Hinzu kamen weitere Unterstützungen von kirchlicher und anderer Seite wie Therapien und Rentennachzahlungen.

Die Arbeit der FUVSS zielt auch darauf, sexualisierter Gewalt im Bereich von Kirche und Diakonie vorzubeugen – und, wenn es dazu kommt, umgehend und umsichtig zu reagieren. „Einem Verdacht muss immer schnell und konsequent nachgegangen werden. Dabei ist das mögliche Opfer unbedingt zu schützen. Auch die verdächtigte Person darf man nicht vorschnell als Täter abstempeln“, erläutert Birgit Pfeifer, Leiterin der Fachstelle. Sie ist beratend in Kirchenkreisen, Gemeinden und diakonischen Einrichtungen unterwegs, führt Fortbildungen durch und arbeitet gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort an der Prävention.

Wichtig ist ihr dabei der Prozesscharakter eines Schutzkonzeptes. „Hier sind Leitungskräfte, Ehren- und Hauptamtliche, aber auch Eltern mit ihren Kindern eingebunden. Es geht um Fachwissen, um verbindliche Regeln für alle, um einen Beschwerdeweg für Betroffene und vieles mehr.“ Seit Birgit Pfeifer diese Aufgabe vor einem Jahr übernahm, hatte sie mit mehr als 20 höchst unterschiedlichen einzelnen Fällen zu tun.

„Eine abgestimmte Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure ist wesentliche Voraussetzung für den professionellen Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“, sagt Christian Heine-Göttelmann, Vorstand des Diakonischen Werkes Rheinland-Westfalen-Lippe. Zu diesen Akteuren gehören unter anderem die qualifizierten Ansprechpersonen in den Kirchenkreisen und Einrichtungen der Evangelischen Kirche von Westfalen und in der Lippischen Landeskirche. An sie können sich Betroffene, aber auch Beschuldigte und Zeugen wenden. „Wir sind sicher, dass die professionelle Arbeit der Fachstelle sehr geholfen hat, Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung vorzubeugen. Gut, dass es sie gibt“, betont Heine-Göttelmann.

Internet: www.fuvss.de

Umgehend und umsichtig reagieren

09.11.2017