Gehälter der Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie steigen
Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe
Sie gilt für die Mitarbeitenden, auf deren Arbeitsverhältnis der Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF) Anwendung findet. In einem ersten Schritt erhöhen sich rückwirkend zum 1. April 2025 die Entgelte um drei Prozent (mindestens um 110 Euro). In einem zweiten Schritt werden dann zum 1. Mai 2026 die Entgelte um weitere 2,8 Prozent angehoben.
Die Regelung, die den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst entspricht, betrifft rund 120.000 Mitarbeitende im Verbandsgebiet der Diakonie RWL, je rund 20.000 Mitarbeitende der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche von Westfalen sowie 1150 Mitarbeitende der Lippischen Landeskirche.
Stichwort: Arbeitsrechtliche Kommission
Die Arbeitsbedingungen für die in einem Angestelltenverhältnis beschäftigten Mitarbeiter*innen in Kirche und Diakonie werden von der paritätisch mit Dienstnehmer- und Dienstgebervertreter*innen besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission beschlossen.
28.05.2025